Häufige Fragen / FAQ
Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arzt. Dieser entscheidet, ob eine logopädische Therapie notwendig ist.
Verschiedene Ärzte können eine logopädische Therapie verordnen. Im Wesentlichen sind dies:
- Kinderärzte
- HNO-Ärzte
- Phoniater
- Neurologen
- Internisten
- Allgemeinmediziner
- Kieferorthopäden
- Zahnärzte
Anspruch nach dem SGB IX
Nach § 26 Abs. 2 Nr. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) IX umfassen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Heilmittel einschließlich Sprach-, Beschäftigungs- und physikalischer Therapie. Damit ist gesetzlich geregelt, dass Logopädie zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation gehört. Auf Logopädie besteht ein Anspruch, wenn die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung vorliegen.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, der aus medizinischer Sicht entscheidet, ob ein logopädischer Therapiebedarf vorhanden ist.
Unter Berücksichtigung medizinischer, pädagogischer und psychologischer Kenntnisse findet ein ausführliches Anamnesegespräch mit dem Patienten und (vor allem bei Kindern) auch mit den Angehörigen statt. Anschließend erfolgt die, dem Störungsbild entsprechendene, Untersuchung. Aufgrund dieser logopädischen Diagnose wird ein individueller Therapieplan erstellt. Um die Behandlung wirksam zu gestalten, wird in der logopädischen Therapie systematisch und in kleinen Schritten gearbeitet. Dabei werden alle Sinne/Wahrnehmungsbereiche angesprochen und gefördert. Die Therapie wird in Einzelsitzungen, falls erforderlich auch in Gruppensitzungen durchgeführt.
Eine logopädische Behandlung muss in jedem Fall ärztlich verordnet werden. Unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind, ist eine Voraussetzung für die Logopädie eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung. In der Regel verordnet der Arzt 10 Therapieeinheiten pro Rezept. Nach Anforderung erhält der Arzt von dem Therapeuten einen Bericht, in dem der Stand der Therapie erläutert wird. Anhand der medizinischen Diagnostik, sowie der Rückmeldung des Therapeuten entscheidet der Arzt über die weiteren Maßnahmen bzw. über die Weiterverordnung der Therapie. Nach dem Ablauf jeder Verordnung wird neu über die Weiterführung der Therapie entschieden. Die Gesamtdauer der Therapie variiert je nach Störungsbild und Schweregrad der Störung. Manchmal sind auch Pausen in der Therapie sinnvoll.
Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung! Bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten ohne Zuzahlung durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Nach Beendigung des 18. Lebensjahres entfällt ein Eigenanteil in Höhe von 10% des Rezeptwertes zzgl. 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung (§ 61 SGB V). Der Eigenanteil entfällt, falls Sie von Ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung erhalten haben (z.B. Geringverdiener, chronisch Kranke).
Und wie ist das bei Privatpatienten?
Bei den privaten Krankenkassen gibt es oft Unterschiede – je nach Leistungstarif oder individuellem Versicherungsvertrag. Die Privatversicherten erhalten von uns zum Therapiebeginn einen Kostenvoranschlag zur Abklärung der Kostenübernahme mit der Versicherungsgesellschaft.
Dies ist abhängig von dem vorliegenden Störungsbild. Die Behandlung findet in der Regel 1-2 Mal in der Woche, meist als Einzel-, manchmal auch als Gruppentherapie statt. Bei bestimmten Störungsbildern, wie z.B. Schlaganfall oder Stimmstörung, kann die Therapie auch mehrmals wöchentlich stattfinden. Je nach Störungsbild kann eine Therapieeinheit 30, 45 oder 60 Minuten dauern. Meistens beträgt die Behandlungszeit in der Einzeltherapie 45 Minuten.
Je nach Störungsbild kann eine Therapieeinheit 30, 45 oder 60 Minuten dauern. Meistens beträgt die Behandlungszeit in der Einzeltherapie 45 Minuten. Die Dauer der gesamten Therapie ist sehr unterschiedlich. Sie kann sich über wenige Sitzungen, bei komplexeren Störungsbildern aber auch über mehrere Jahre erstrecken.
Die ärztlicherseits verordnete logopädische Therapie wird grundsätzlich ambulant in der Praxis für Logopädie erbracht. Sie kann auch im Rahmen eines Hausbesuchs erfolgen, dies ist aber nur dann möglich, wenn der Arzt den medizinisch notwendigen Hausbesuch verordnet hat. Die Therapeuten unserer Praxis arbeiten außerdem als Kooperationspraxis im Kreiskrankenhaus Schrobenhausen und in der Einrichtung Regens Wagner Hohenwart.
Unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind, ist eine Voraussetzung für die Logopädie eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, darf die Verordnung höchstens 28 Tage vor dem Therapiebeginn ausgestellt worden sein.
Ja, wir führen auch Hausbesuche durch.
Bei Bedarf und medizinischer Indikation tätigen wir auch Hausbesuche bei Ihnen zu Hause, im Seniorenheim oder im Pflegeheim. Behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder, die einen Integrationsstatus haben, können wir auch in integrativen Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen therapieren, wenn sie dort ganztags betreut sind. Die Indikation zum Hausbesuch muss von dem Arzt festgestellt und auf der Verordnung angekreuzt sein.
Am besten ist es, uns telefonisch oder über unsere Mailadresse zu kontaktieren. Es besteht aber auch die Möglichkeit, direkt in die Praxis zu kommen, um sich bzw. Ihr Kind für eine logopädische Therapie anzumelden. Wir sind bemüht, Ihnen so schnell wie möglich einen passenden Termin anzubieten.
Sie benötigen eine gültige ärztliche Heilmittelverordnung (meistens rosafarben/blau, DinA5), die – bei gesetzlich Versicherten – nicht älter als 28 Tage sein darf. Bei privat versicherten PatientInnen besteht diese Frist nicht. Falls Sie über Arztberichte, Diagnosen und Berichte anderer Therapeuten oder Einrichtungen verfügen, bringen Sie diese bitte mit.
Hier findet ein Erstgespräch, ein sogenanntes Anamnesegespräch statt. Dabei haben Sie die Möglichkeit genau zu schildern, weshalb Sie zu uns kommen. Anschließend erfolgt eine gezielte logopädische Diagnostik sowie die Erstellung des Behandlungsplanes mit dem Therapieziel.
Bei der ersten Stunde sind die Eltern immer mit anwesend. Bei den meisten weiteren Therapieterminen verlassen die Eltern dann den Therapieraum und werden ein paar Minuten vor dem Therapieende wieder hereingeholt, um die Therapie und die häuslichen Übungen zu besprechen. Manche Kinder benötigen auch ein paar Therapien als „Übergangsfrist“, bevor sie sich von der Bezugsperson trennen können. Dies berücksichtigen wir selbstverständlich, in Absprache mit den Eltern. Es gibt auch Therapien, bei denen es wichtig ist, dass die Eltern während der Therapie anwesend sind. Die Notwendigkeit dafür wird individuell besprochen.
Regelmäßige Therapietermine sind wichtig für den Therapieverlauf! Deshalb achten Sie bitte darauf, dass Sie keine anderen Termine für die Zeit vereinbaren, in der normalerweise die logopädische Therapie stattfindet.
Ein Üben der Therapieinhalte mit den Bezugspersonen im häuslichen Rahmen unterstützt die Behandlung und ist für den Therapieerfolg wichtig!
Sie werden über den Therapieverlauf informiert und bekommen in der Regel für sich oder Ihr Kind nach jeder Stunde Übungsbereiche genannt, meist auch in schriftlicher Form, die sie zu Hause üben sollten.
Ja, wir haben einen Aufzug und auch eine behindertengerechte Toilette. Die Haustüren sind nicht selbstöffnend. Falls Sie ohne eine Begleitperson zu uns in die Praxis kommen, informieren Sie uns bitte vorher telefonisch, damit wir Ihnen behilflich sein können.